Übersicht Tarifverträge//

 

Entgelttarifvertrag (ETV) und Bundesentgelttarifvertrag (BETV)
Der ETV (Tarifgebiet Ost und Berlin (Ost)) und der BETV (Alte Bundesländer) regelt insbesondere die Eingruppierung der Mitarbeitertätigkeiten in die 13 Entgeltgruppen E1 bis E13 sowie Flexibilisierungen der Tarifentgelte.


Manteltarifvertrag (MTV)

Der MTV regelt unter anderem Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und die Kündigungsfristen. Für die Tarifgebiete Ost und Berlin (Ost) gilt der vom AGV Nordostchemie abgeschlossene MTV-Ost, für unser Tarifgebiet Berlin (West) und die weiteren alten Bundesländer der Bundes-MTV.


Tarifvertrag über Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen

In den regional abgeschlossenen Tarifverträgen über Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen werden die Höhe der Entgelte in den Entgeltgruppen E1 bis E 13 für das Tarifgebiet Berlin (West) bzw. die Tarifgebiete Ost und Berlin (Ost) festgelegt.


Tarifvertrag über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung

Mit dem Tarifvertrag über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung haben die Tarifvertragsparteien ein Werkzeug geschaffen, um den demographischen Wandel zu gestalten. Dazu gehören flexible Übergangsformen in den Ruhestand und die Möglichkeit die Arbeitszeit den verschiedenen Lebensphasen anzupassen.

Der Tarifvertrag gilt nur im Tarifgebiet Ost und Berlin (Ost).


Manteltarifvertrag für akademischgebildete Angestellte in der chemischen Industrie (A-MTV)

Der Akademiker MTV gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist. Enthalten sind unter anderem Regelungen über die Arbeitszeit, Urlaub, ehrenamtliche und außerdienstliche Tätigkeit, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten.

Der Tarifvertrag gilt aber nur in den alten Bundesländern und somit nur in unserem Tarifgebiet Berlin (West).


Schlichtungsregelung (Schlichtung)

Diese Regelung enthält die Grundsätze für die Durchführung von Schlichtungsverfahren mit dem Ziel, beim Abschluss von Tarifverträgen Hilfe zu leisten und Unklarheiten in bestehenden tarifvertraglichen Regelungen verbindlich zu beseitigen.


Tarifvertrag über den Unterstützungsverein der chemischen Industrie (TV UCI)

Der Tarifvertrag regelt die Errichtung des UCI und schafft die Voraussetzungen für seine Arbeit. Der UCI gewährt seit 1975 Chemie-Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung.


Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA-West) bzw (TEA-Ost)

Diese Tarifverträge fassen alle tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld, Entgeltumwandlungsgrundbetrag und Chemie-Tarifförderung) in einem Vertrag zusammen und öffnet sie für die zusätzliche Altersvorsorge. Damit wird die tarifliche Altersvorsorge für die Beschäftigten der chemischen Industrie weiter ausgebaut. Arbeitnehmer können ihr Arbeitsentgelt bis zu einem Beitrag von jährlich maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung umwandeln.

Der Tarifvertrag bezieht alle Durchführungswege des Betriebsrentenrechts einschließlich des eigens geschaffenen ChemiePensionsfonds ein und nutzt die gesetzlich vorgesehene Gestaltungsmöglichkeit der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung.

Im Rahmen des tariflichen Optionsmodells besteht für die Betriebsparteien die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig auszugestalten.


Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie (A-MjB)

Der Tarifvertrag regelt jährlich eine Mindesthöhe für die Jahresbezüge der Beschäftigten mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist. Festgelegt wird dabei nur die Mindesthöhe im zweiten Jahr der Beschäftigung. Im Einstellungsjahr und allen darauffolgenden Jahren werden die Bezüge frei verhandelt.

Der Tarifvertrag gilt aber nur in den alten Bundesländern und somit nur in unserem Tarifgebiet Berlin (West).


Tarifvertrag über Teilzeitarbeit (TV Teilzeit)

Der Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigungen mit Arbeitszeiten unterhalb der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit).


Tarifvertrag Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg

Mit dem Tarifvertrag 'Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg' unterstützen die Tarifvertragsparteien die Bereitschaft der Chemieunternehmen, junge Menschen mit besonderem Entwicklungsbedarf durch entsprechende Förder- und Integrationsmaßnahmen neue Ausbildungs- und Berufsperspektiven zu eröffnen.


Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie"

Der Tarifvertrag 'Lebensarbeitszeit und Demografie' enthält das gemeinsame Bekenntnis der Tarifvertragsparteien, die Auswirkungen des demografischen Wandels zu gestalten und Anreize für eine längere Beschäftigung zu setzen. Im Rahmen des gesamten Arbeitslebens des Arbeitnehmers werden hierfür verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt.


Tarifvertrag "Brücke in Beschäftigung"

Der Tarifvertrag ist Bestandteil des Krisenbündnisses 2010. Geregelt wird, unter welchen Rahmenbedingungen der Unterstützungsverein der chemischen Industrie die Übernahme von Ausgebildeten in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 12 Monaten fördern kann.

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